Unser Anliegen: Gut informieren!

Jede Krise erzeugt Ängste und Verunsicherungen. Umso wichtiger ist es, einen klaren Kopf zu behalten und sich zuverlässig über die aktuelle Lage zu informieren.
Wir bei den Stadtwerken Garbsen bleiben auch in herausfordernden Zeiten Ihr Partner für alle Fragen rund um Energie und Versorgung. Deshalb möchten wir Ihnen auf dieser Website die Möglichkeit geben, sich über relevante Entwicklungen in Deutschland und Garbsen auf dem Laufenden zu halten – und Ihre eigenen Fragen loszuwerden, die wir gern beantworten und gegebenenfalls in den Fragenkatalog dieser Website aufnehmen.

FAQ
Informationen zur aktuellen Lage
Aktuelles zur Energieversorgung
Sparen und Zukunft

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Selbstverständlich ist auch Garbsen von Entwicklungen betroffen, die sich derzeit auf Deutschland und Europa auswirken. Allerdings erweist es sich gerade in der aktuellen Krise als vorteilhaft, dass sich die Stadtwerke Garbsen einer konservativen, vorausschauenden Einkaufspolitik verpflichtet haben. Um hohe Nachzahlungen bei der Jahresrechnung zu vermeiden, haben wir ab Ende November 2022 Ihre monatlichen Abschläge erhöht und Ihnen den genauen Betrag im November bereits mitgeteilt.

Trotzdem müssen wir unsere Gas-, Strom- und Wärmepreise anpassen, wie übrigens der weitaus größte Teil der Energieversorger in ganz Deutschland. Mit unseren neuen Preisen gelten wir im Vergleich nach wie vor zu den günstigeren Anbietern. Unser Ziel ist es, auch in 2023 diese Preise stabil zu halten.

Eine Erhöhung des Gaspreises ist unvermeidlich. Sie wurde bei den Stadtwerken Garbsen zum 1. November 2022 vollzogen. Details zur Anpassung haben wir unseren Kundinnen und Kunden mitgeteilt und wir haben diese fristgerecht öffentlich bekannt gemacht. Die aktuellen Tarife finden Sie hier.

Um hohe Nachzahlungen bei der Jahresrechnung für den Gasverbrauch zu vermeiden, haben wir ab Ende November 2022 Ihre monatlichen Abschläge erhöht.

Beschaffungskosten, Netzentgelte und Umlagen sind in diesem Jahr auf ein historisch hohes Niveau geklettert, bedingt auch durch den Krieg in der Ukraine. Diese Entwicklung macht eine Anpassung unserer Strompreise erforderlich, die wir seit April 2020 auf einem vergleichsweise niedrigen Preisniveau konstant gehalten haben. Nun erhöhen wir unsere Strompreise ab 1. Januar 2023.

Details zur Anpassung haben wir unseren Kundinnen und Kunden mitgeteilt und wir haben diese fristgerecht öffentlich bekannt gemacht. Die aktuellen Tarife finden Sie hier.

Ihren Zählerstand zum 1. Januar 2023 fordern wir im Rahmen Ihrer Jahresverbrauchsrechnung, die Sie Mitte Februar 2023 erhalten werden, gesondert an.

Auch unsere Wärmepreise passen wir zum 1. Januar 2023 gemäß Preisänderungsklausel an. Die aktuellen Tarife finden Sie hier.

Bereits Ende 2022 hat der Staat ein Entlastungspaket für Gas- und Fernwärmekunden – die Dezember-Soforthilfe – geschnürt, um Verbraucherinnen und Verbraucher finanziell zu unterstützen. In diesem Jahr kommen die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen hinzu.

Als Ihr Strom-, Erdgas- und Wärmelieferant sind wir gesetzlich verpflichtet, über diese Preisbremsen zu informieren. So sehen es das EWPBG – das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz – und das StromPBG – das Strompreisbremsengesetz – vor.

Hier geht es zu den einzelnen Energiepreisbremsen, inklusive Preisrechner.

Der Staat will Verbraucherinnen und Verbraucher bei den hohen Gas- und Wärmekosten entlasten. Dazu hat die Bundesregierung die sogenannte „Dezember-Soforthilfe“ beschlossen. Das heißt: Der Staat übernimmt einmalig die Abschlagszahlung für den Monat Dezember 2022 aus Mitteln des Bundes. Hier informieren wir, wer diese erhält und wir zeigen an Beispielen, wie hoch die Soforthilfe für Sie sein wird.

Der Gesetzgeber nimmt beim Thema Energiesparen alle Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen künftig mehr in die Verantwortung. Die gesetzlichen Vorschriften hierzu hat er in der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – kurz EnSikuMaV – dargelegt. Aufgrund dessen sind wir als Ihr Energieversorger verpflichtet, Sie über Ihren Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten zu informieren. Unsere Gaskundinnen und -kunden haben ein entsprechendes Schreiben Mitte November 2022 erhalten, unsere Wärmekundinnen und -kunden Mitte Dezember 2022.

Sie müssen nicht selbst aktiv werden: Wir passen unsere Berechnungen für die Gas- und Fernwärmekunden an, sodass Sie automatisch die geringeren, vom Staat gedeckelten Abschläge zahlen müssen.

Bei der Berechnung der Energiehilfen stützen sich die Energieversorger auf vergangenheitsbasierte Prognosen: Der reduzierte Abschlag für Erdgas oder Wärme erfolgt automatisch auf Basis des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Auch die gedeckelten Stromkosten werden entweder auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs im Jahr 2021 oder über die aktuelle Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers berechnet.

Haus- und Wohnungseigentümer profitieren direkt von den Entlastungen. Mieter erst, wenn die Vermieter diese über die Betriebskostenabrechnung weitergegeben haben. Über die ab März 2023 vorgesehenen Abschlags- und Vorauszahlungen informieren wir vor dem 1. März. Das gilt für alle drei Preisbremsen.

Die zum 1. Oktober eingeführte Gasbeschaffungsumlage wurde am 30.09.2022 von der Bundesregierung zurückgenommen. Diese wird nicht an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben. Wir werden die Gasbeschaffungsumlage bei unserer Preisanpassung zum 01.11.2022 nicht berechnen.

Der Steuersatz wird rückwirkend ab dem 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Diese Maßnahme ist Teil des beschlossenen Entlastungspakets 3 und richtet sich an die Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Senkung der Umsatzsteuer auf Gaslieferungen geben wir umgehend weiter.

Es ist zunächst einmal unsere Pflicht, die gesetzlichen Vorgaben und Verordnungen der Bundes- und Landespolitik umzusetzen. Darüber hinaus bleibt es unser Anliegen, den Herausforderungen der Gasmangellage, der Gaspreiskrise und der Strompreiskrise strukturiert und koordiniert zu begegnen. Es gibt für jede Notfalllage konkrete Maßnahmenpläne, die transparent und nachvollziehbar abgearbeitet werden.

Außerdem beschäftigen wir uns auf Hochdruck damit, wie wir selbst im Unternehmen Energie sparen können. Dabei hilft uns ein fundiertes fachliches und technisches Wissen, das wir in der persönlichen Beratung auch mit anderen teilen. So beraten wir zum Beispiel große Verbraucher und öffentliche Institutionen wie die Stadt Garbsen zu Einsparpotenzialen und entwickeln gemeinsame Maßnahmen, beispielsweise für eine Verringerung der Straßenbeleuchtung, ohne dabei die Verkehrssicherheit zu beeinträchtigen.

Legt man die aktuellen Stände der Gasspeicher zugrunde, ist ein solcher Fall nicht sehr wahrscheinlich. Auszuschließen ist er natürlich dennoch nicht. Sollte er also eintreten, ist auch hier ein strukturiertes und koordiniertes Vorgehen gefragt. Basis ist ein Katalog von Kriterien, der die Reihenfolge der Verbraucher regelt, die vom Netz genommen werden müssen. Mit den Unternehmen, die als erste betroffen wären, stehen wir bereits in engem Kontakt. Private Kundinnen und Kunden können sich darauf verlassen, dass ihre Versorgungssicherheit oberste Prämisse bleibt. Eine Wohnung, die im Winter kalt bleiben muss, ist also so gut wie undenkbar.

Die Stadtwerke Garbsen sind als GmbH organisiert und schon deshalb verpflichtet, berechnete Summen für erbrachte Leistungen auch einzuziehen. Wir warten aber zurzeit noch auf Vorgaben seitens des Gesetzgebers, die Härtefälle regeln und auch für uns bindend wären. Wir möchten allerdings ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir immer gesprächsbereit sind. Wir empfehlen Kundinnen und Kunden, die merken, dass Zahlungen ausbleiben werden, frühzeitig mit uns in Kontakt zu treten, um gemeinsam Lösungen zu finden.

Weitere Informationen zur aktuellen Lage

Ein Überblick über Maßnahmen zur Versorgungssicherung
Umfangreiche Informationen zur Energiesicherheit
Informationen der Bundesnetzagentur zur Gasversorgung

Aktuelles zur Energieversorgung

Stand 16.12.2022

Gesetzgeber beschließt Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse

Mit den Gesetzen zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme (Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz – EWPBG) sowie zur Einführung einer Strompreisbremse (Strompreisbremsegesetz – StromPBG) hat der Gesetzgeber nunmehr auch die zweite Stufe der Einführung von Energiepreisbremsen für Strom-, Gas- und Wärmekunden umgesetzt. Mit diesen Gesetzen sollen die Verbraucher mindestens bis Ende 2023 kontinuierlich von den hohen Energiepreisen entlastet werden.

Stand 01.11.2022

Abschlussbericht der Experten-Kommission Gas und Wärme

Die ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme hat ihren Abschlussbericht an die Bundesregierung übergeben. In dem Bericht zur Entlastung von Unternehmen und privaten Haushalten werden Maßnahmen zum Kündigungsschutz für Mieter und Soforthilfefonds für bedürftige Haushalte dargelegt.

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Das Energiesparen soll zunehmend belohnt werden und die unterbreiteten Vorschläge zusätzlich helfen, einen Ausgleich für die steigenden Energierechnungen im Jahr 2022 zu schaffen. Den kompletten Bericht der ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme können Sie hier downloaden.

Stand 19.10.2022

Nach der Gaspreisbremse nun die Strompreisbremse

Die Bundesregierung bringt nach der Gaspreisbremse nun die Strompreisbremse auf den Weg. Laut Mitteilung des Wirtschaftsministeriums soll demnach der Strompreis für Haushalte und Unternehmen ähnlich wie bei der geplanten Gaspreisbremse gedeckelt werden, um eine europäische Verordnung über Notfallmaßnahmen umzusetzen.

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Geplant ist, den Verbraucherinnen und Verbrauchern ein Grundkontingent zu vergünstigten Preisen zur Verfügung zu stellen. Wie groß dieses Kontingent im Einzelfall ist, könnte sich nach dem Verbrauch in der Vergangenheit richten. Darüber hinaus zahlen Kundinnen und Kunden den normalen Strompreis. Ziel ist es, Haushalte und Unternehmen zu entlasten und gleichzeitig das gebotene Einsparsignal in Zeiten der Energiekrise aufrechtzuerhalten. Wann die Strompreisbremse kommt und wie sie im Detail ausgestaltet sein wird, muss, ähnlich wie bei der Gaspreisbremse, in den politischen Gremien noch geklärt werden.

Stand 13.10.2022

Wie geht es für unsere Kundinnen und Kunden in Garbsen weiter?

Wir werden die Gasbeschaffungsumlage bei unserer Preisanpassung zum 01.11.2022 selbstverständlich nicht berechnen und die Ersparnis 1:1 an unsere Kundinnen und Kunden weitergeben. Das gilt auch für die Senkung der Umsatzsteuer auf Gaslieferungen von 19 auf 7 Prozent. Die neuen Preise haben wir hier veröffentlicht.

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Wir werden ab Ende November 2022 Ihre monatlichen Abschläge erhöhen und Ihnen den genauen Betrag in der ersten Novemberhälfte mitteilen. Hier gehen wir von einer moderaten Anpassung vom 1,5-fachen des aktuellen Preises aus, da wegen des vergangenen milden Winters der durchschnittliche Verbrauch geringer ausfiel, dafür die Abschläge aber konstant geblieben sind.

Stand: 07.10.2022

Wegfall der geplanten Gasbeschaffungsumlage und Senkung der Umsatzsteuer auf sieben Prozent

Der Bundesrat hat grünes Licht für die Mehrwertsteuersenkung auf Erdgas und Fernwärme gegeben. Der Steuersatz wird rückwirkend ab dem 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Diese Maßnahme ist Teil des beschlossenen Entlastungspakets 3 und richtet sich an die Verbraucherinnen und Verbraucher.

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Bei Neuverträgen ab dem 1. Oktober 2022 wird die Senkung der Mehrwertsteuer von den Energieversorgern sofort an die Kunden weitergegeben. Bei bereits bestehenden Verträgen wird die Preissenkung mit der Abschlussrechnung berücksichtigt.

Stand: 30.09.2022

Wegfall der geplanten Gasbeschaffungsumlage

Die Bundesregierung hat entschieden, dass die kürzlich beschlossene Gasbeschaffungsumlage zurückgenommen wird. Es gilt dabei zu klären, wie die bereits mitgeteilte Preisanpassung rückgängig gemacht werden kann, damit die für die Gasbeschaffungsumlage anfallenden Kosten den Kundinnen und Kunden nicht mehr in Rechnung gestellt werden. Alle weiteren Umlagen wie die Gasspeicher- und die Bilanzierungsumlage bleiben aktuell davon unberührt.

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Die Stadtwerke Garbsen gib die Ersparnis an die Kundinnen und Kunden weiter, sobald eine gesetzliche Grundlage dafür vorliegt. Zudem hat der Bundestag die Senkung der Umsatzsteuer auf Gaslieferungen beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrates soll am Freitag den 7.10.2022 erfolgen.

SPAREN UND ZUKUNFT

Verantwortlich verbrauchen

Den eigenen Verbrauch von Gas und Strom im Blick zu behalten ist wichtiger denn je. Und wir alle haben es in der Hand, ihn durch unser alltägliches Verhalten zu senken und so die Kostensteigerungen ein wenig zu mindern. Auch beim Thema Energiesparen sind die Stadtwerke Garbsen Ihr zuverlässiger Partner. Auf unserer Website finden Sie Tipps und Hinweise, die Sie einfach umsetzen können, um beim Heizen, Lüften, Kochen und Wohnen Energie optimal zu nutzen. Falls Sie dazu Fragen haben, kontaktieren Sie uns persönlich!

 Energiespartipps für Herbst und Winter

Die Zukunft heißt „Erneuerbare“

Die Umstellung auf erneuerbare Energie ist und bleibt ein entscheidendes Thema. Die Wahrheit lautet zwar: Sie wird uns weder in diesem noch im nächsten Jahr bei der Bewältigung der aktuellen Krise helfen. Aber die vollständige Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern (Kohle, Erdgas, Erdöl) wird dafür sorgen, dass solche Krisen gar nicht mehr aufkommen können.

Bei den Stadtwerken Garbsen werden wir deshalb nicht nur alles tun, um die aktuellen Herausforderungen zu meistern. Wir denken auch darüber hinaus an eine Zukunft, in der wir klimaneutrale Energie in ausreichender Menge liefern können. Systematisch auf diese Zukunft hinzuarbeiten und den Ausbau der erneuerbaren Energien konsequent voranzutreiben, bleibt also auch in angespannten Zeiten ein erklärtes Ziel von uns.